Ein Austritt kann gemäss Statuten jederzeit auf die nächste Vereinsversammlung erfolgen (schriftlich an mitglieder@tvleimbach.ch), entbindet aber im Jahr des Austritts nicht von der Beitragspflicht.
Ein Austritt kann gemäss Statuten jederzeit auf die nächste Vereinsversammlung erfolgen (schriftlich an mitglieder@tvleimbach.ch), entbindet aber im Jahr des Austritts nicht von der Beitragspflicht.